„Ungeändert beschlossen“ – diese beiden trockenen Worte machen den Weg frei für das neue „Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“, erarbeitet im Amt für Wohnungswesen. Am 4.9. in der letzten Ratssitzung vor den Kommunalwahlen hat das Konzept die letzte Hürde der verwaltungsinternen Beratung genommen. Zuvor war es – seit Juni 2025 – im Liegenschaftsausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren diskutiert und verabschiedet worden.
Hier der Wortlaut der Pressemitteilung vom 9.9.:
„Rat der Stadt Köln beschließt Konzept
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. September 2025 das Konzept der Verwaltung „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ beschlossen. Er erkennt damit dieses Konzept als künftigen Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Projekte und Vorhaben an. Insbesondere soll die Verwaltung nunmehr geeignete und insbesondere städtische Grundstücke identifizieren, auf denen Projekte für vulnerable Gruppen verwirklicht werden können.
Exemplarisch seien hier „Inklusiv-Wohnen“ (Menschen mit Behinderung weitestgehend am alltäglichen Leben teilhaben zu lassen in Form einer Wohngemeinschaft für behinderte und nichtbehinderte Menschen) oder „Integratives Wohnen“ (Integration von Geflüchteten und/oder anderen kulturellen Gruppen in der Gemeinschaft) genannt. Zur speziellen Zielgruppe des sozialen und innovativen Wohnens gehören ferner auch Rollstuhlfahrer*innen, Senior*innen, Alleinerziehende bis hin zu Pflegewohngruppen für Demenzerkrankte oder betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung.
Das Konzept wurde unter anderem entwickelt, weil im Zusammenhang mit einem stetigen Strukturwandel in der Gesellschaft und oftmals abseits von klassischen Familienstrukturen zunehmend immer mehr soziale, innovative, gemeinschaftliche und vor allem bezahlbare Wohnformen notwendig werden.
Wir brauchen solche Wohnmodelle. Sie ergänzen den bestehenden Markt konventioneller Wohnformen in vielfältiger Weise und erweitern grundsätzlich das Spektrum an Auswahlmöglichkeiten für Wohnungssuchende in unsere Stadt, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.
Neben der gesellschaftlichen und auch ökologischen Wirkung haben diese Wohnformen auch einen ökonomischen Effekt, indem sie Kosten für die oder den Einzelnen oder die Gemeinschaft reduzieren. Sie sollen den Menschen dienen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft fördern.
Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ ist abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126118
Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sabine Wotzlaw„
Das 14 Seiten umfassende Konzept soll zur Bewältigung der wachsenden und immer spannungsreicheren Herausforderungen auf dem Kölner Wohnungsmarkt beitragen, denen vor allem die weniger finanzkräftigen, körperlich und/oder altersbedingt möglichkeitseingeschränkten oder von Diskriminierung bedrohten Bürgerinnen und Bürgern ausgesetzt sind.
Positiv hervorzuheben ist, dass Wohnen hier nicht ausschließlich als Grundversorgungsrecht angesehen wird, sondern eingebettet ist in die Perspektive einer lebenswerten Stadt, in der Lebensqualität mit Gemeinwohl zusammenfließt. Ebenso darf erfreut zur Kenntnis genommen werden, dass das Konzept Vorschläge zur interdisziplinären Kooperation und Lösungsfindung innerhalb der Verwaltung beinhaltet und die Notwendigkeit einer solchen Zusammenarbeit im Sinne der Stadtgesellschaft hervorhebt. Die angestrebte Erleichterung des Vergabeverfahrens für soziale, innovative Projekte dürfte viele in Planung befindliche Wohnprojektegruppen mit neuer Hoffnung erfüllen.
Wünschenswert wäre gewesen, die engagierten und fachlich kompetenten – und zum Teil von der Stadt geförderten – bürgerschaftlichen Organisationen und Netzwerke bei der Entstehung des Papiers zu Rate zu ziehen. Dies wäre ein starkes Signal dafür gewesen, dass wir Probleme eines solchen Ausmaßes wie die Versorgung aller mit bezahlbarem Wohnraum nur gemeinsam lösen können.
Mit dem Beschluss nimmt der Rat der Stadt Köln das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zustimmend zur Kenntnis und erkennt dieses als Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Pro-jekte und Vorhaben an. Er
- beauftragt die Verwaltung, geeignete, insbesondere städtische Grundstücke zu identifizieren, auf denen entsprechende Projekte für gelistete vulnerable Gruppen verwirklicht werden können.
- beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Rahmen die im Konzept unter „IV. Handlungsvorschläge“, „4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe“ dargestellten Vereinfachungen durchgeführt werden können. (s. dort im Konzept)
Wir sind gespannt auf die ersten Umsetzungsschritte.