Mehr WohnGenossenschaften – mehr Gemeinwohl

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohl-orientierter Unternehmen“ geht heute an den Start: Förderanträge können ab dem 7. August 2024 hier eingereicht werden. .

Unter „gemeinwohlorientiertem Unternehmen“ versteht die Förderrichtlinie gemäß „Social Business
Initiative“ der Europäischen Kommission Unternehmen,
– für die das soziale oder ökologische, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert,
– deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen, und
– deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.

Staatssekretär Sven Giegold (GRÜNE) hat hier wiederholt ausdrücklich Genossenschaften als Beispiel für solche am Gemeinwohl orientierten Unternehmen genannt; alle Wohnprojektgruppen, die diese Rechtsform gewählt haben oder vorhaben zu wählen, dürfen sich also angesprochen fühlen!

Die Förderrichtlinie wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit künftigen AdressatInnen des Programms entwickelt und am 17. Juli 2024 veröffentlicht.

Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohl-orientierte Unternehmen in Deutschland.

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

Kommende Termine

Neuste Blogartikel