Quelle: © Unsplash / Glenn Carstens Peters

Förderprogramme

Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert künftig mit der Vergabe von Zuschüssen auch den Bau inklusiver Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.

Nähere Informationen zu diesem Programm gibt es auf der Internetseite des LVR.

Das BundesMinisterium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte 2022 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen aufgelegt. Genossenschaften – also auch Wohn-Genossenschaften! – werden ausdrücklich als Beispiel genannt. Unter anderem aus diesem Förderprogramm, das bis Ende 2023 lief, ist die “Nationale Strategie zur Förderung sozialer Innovationen und gemeinwohlorientierter Unternehmen” hervorgegangen, welche nun wiederum mit neuen Förderprogrammen umgesetzt wird:

Das neue Programm heißt „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ Die Förderrichtlinie dazu wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit künftigen AdressatInnen des Programms entwickelt und am 17. Juli 2024 veröffentlicht. Förderanträge können nun seit dem 7. August 2024 hier eingereicht werden. Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.

Aus der Pressemitteilung des Ministeriums vom 19. Februar 2024:

Am 20.02.2024 sind die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen gestartet. Anträge können über die Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gestellt werden.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen. Ab morgen können für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen wieder bei der KfW Anträge gestellt werden.

Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen. Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen.

Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen hat sich zu einem hidden champion entwickelt. Gestartet sind wir mit 6 Millionen Euro in 2022, lagen dann bei neun Millionen Euro in 2023 und statten dieses Programm jetzt mit 15 Millionen Euro in 2024 aus. Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 – 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.

Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördern wir mit dem Programm Altersgerecht Umbauen den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Im vergangenen Jahr wurden damit rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem letzten Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard “Altersgerechtes Haus” umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.”

https://www.bmwsb.bund.de

Im Rahmen von „AGIL“ werden bis Ende 2027 bundesweit innovative und modellhafte Projekte gefördert, die altersgerechte, gemeinschaftliche und inklusive Wohnformen realisieren möchten.

Die beispielgebenden Vorhaben und Konzepte setzen auf Kooperation, Teilhabe und Mitbestimmung und stärken das selbstständige Wohnen teilweise auch mit Hilfe moderner Technologien. Zugleich werden Ansätze einer nachhaltigen, ressourcen-, flächen- und kostenschonenden sowie energieeffizienten Planung und Umsetzung, wie z.B. Clusterkonzepte, Sharing-Ansätze oder innovative Raumnutzungskonzepte berücksichtigt.

Schwerpunkte des Programms sind:

  • Gemeinschaftliches Wohnen plus    
  • Gemeinschaft fördern – Orte für Begegnung, Teilhabe und lebendige Nachbarschaften
  • Technik und Barrierefreiheit im Alltag

Weitere Informationen werden demnächst auf der Website des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. zur Verfügung gestellt. Das Modellprogramm wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung.

Förder-Datenbanken

Die WIN-Förderdatenbank, ein Angebot von FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung, bietet zum Thema gemeinschaftliches Wohnen sehr gute Ergebnisse bei der Suche nach Darlehen und Zuschüssen.

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gibt einen vollständigen Überblick über alle Förderprogramme (nicht nur zum Thema gemeinschaftliches Bauen und Wohnen) des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Die Fördermitteldatenbank von co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH erhebt für sich den Anspruch alle Fördermittel für Modernisierung & Neubau zu finden. 

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